Abschließende Erklärung
Ich werde bei Änderung der Verhältnisse die Elterngeldstelle unverzüglich unterrichten, insbesondere wenn
-im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes sich für ein Elternteil ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 250.000, Euro oder für beide Elternteile in Höhe von 500.000,- Euro ergibt
-eine – auch nur geringfügige – Erwerbstätigkeit aufgenommen wird,
-sich das Einkommen/Anzahl der Wochensstunden aus der Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs ändert,
-Einkommensersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Insolvenzgeld) oder Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare private Leistungen beantragt/bezogen werden,
-der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt gewechselt wird,
-die Aufenthaltsgenehmigung geändert oder entzogen wurde bzw. der Aufenthaltstitel erlischt oder erloschen ist,
-die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils entzogen wird,
-das Kind, für das Elterngeld bezogen wird, oder ein Geschwisterkind nicht mehr von mir betreut und erzogen wird oder nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt,
-eine Änderung der leistungsrelevanten familiären Verhältnisse eintritt (z.B. Geburt eines weiteren Kindes),
-Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Dienstbezüge, Anwärterbezüge und Zuschüsse nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften für die Zeit der Beschäftigungsverbote vor der Geburt eines weiteren Kindes zustehen,
-sich die Voraussetzungen für den Geschwisterbonus ändern,
-die Anerkennung der Vertriebeneneigenschaft abgelehnt wird,
-in Adoptionspflegefällen die Annahme als Kind abgelehnt wird,
-sich die Höhe der Steuervorauszahlung ändert,
-eine sonstige Anspruchsvoraussetzung entfällt,
-der Partner im Ausland eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.
Ich bin damit einverstanden, dass die Elterngeldstelle von meinem Arbeitgeber |
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weitere Auskünfte einholt, soweit diese für die Entscheidung erforderlich sind. |
ノ ja |
ノ nein |
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind und für das Kind/die Kinder, für das/die mit diesem Antrag Elterngeld begehrt wird, kein weiterer Antrag auf Zahlung von Elterngeld bei einer anderen Behörde für den gleichen Zeitraum gestellt wurde/wird.
Hinweise
-Die von Ihnen erbetenen Angaben sind für die Entscheidung über Ihren Antrag erforderlich. Die Daten werden gemäß
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-Zhu#Vr}ldoohlvwxqjhq#ehdqwudjw/#pxvv#qdfk#ニ#93#Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) alle für die Sachaufklärung erfor
derlichen Tatsachen angeben und die verlangten Nachweise vorlegen, andernfalls kann der Leistungsträger die Leistung qdfk#ニ#99#VJE#L#jdq}#rghu#whlozhlvh#yhrsagen.
-Das Elterngeld ist in Höhe des jeweiligen Mindestbetrages nicht pfändbar. Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressi onsvorbehalt des § 32b EStG. Nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres wird die Summe des bezogenen Elterngeldes elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Elterngeldzahlungen, die für das abgelaufene Kalenderjahr gezahlt wurden und die sie bis zum 10.01. des folgenden Jahres erhalten haben, sind steuerliche dem abgelaufenen Kalenderjahr zuzurechnen.
-Durch die bargeldlose Zahlung erhalten die Banken Kenntnis von der Tatsache, dass Sie Elterngeld erhalten. Dies dient auch dem besonderen Pfändungsschutz des Elterngeldes.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Antrag und der in den anliegenden Erklärungen zu diesem Antrag gemachten Angaben wird hiermit versichert.
Ist Elterngeld wegen unrichtiger, unvollständiger, unterlassener oder verspäteter Angaben bzw. Mitteilungen zu Unrecht gewährt worden, wird der zu Unrecht erlangte Betrag zurückgefordert. Wahrheitswidrige Angaben bzw. das Verschwei gen von entscheidungserheblichen Tatsachen werden strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet.
Für eine beschleunigte Antragsbearbeitung ist es wegen evtl. Rückfragen besonders hilfreich, wenn Sie uns Ihre Tele fonnummer und E-Mail-Adresse mitteilen (Siehe Punkt 2).
Der Antrag ist grundsätzlich von beiden Elternteilen zu unterschreiben (Ausnahme: Alleinerziehende).
Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie gleichzeitig von der Antragstellung durch den jeweils anderen Elternteil Kenntnis.
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Ort, Datum
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Unterschrift des Elternteils 1 |
Unterschrift des Elternteils 2 |
Unterschrift gesetzl. Vertreter oder Pfleger |